Die Speditionsexperten
“Deminimis? – Das erledigen die Speditionsexperten für uns!”
Betriebswirtschaftlich optimiert
Unser De-Minimis-Fördermittelservice stellt Ihre Spedition und Ihr (Transport-)Unternehmen in den Mittelpunkt: Schließlich kennen Sie den für Ihr Unternehmen besten Lieferanten und den optimalen Dienstleister. Wir kümmern uns um den Rest. Unauffällig, ohne Ihnen und Ihren Mitarbeitern zusätzlichen Aufwand zu bereiten, ohne lästige und zeitraubende Vertreterbesuche, ohne “Empfehlungen” für Produkte, die Sie angeblich immer schon für Ihr Unternehmen brauchten.
Der De-Minimis-Fördermittelservice der Speditionsexperten ist
Schauen Sie in unserem Video, wie einfach der Abruf Ihrer De-Minimis Fördermittel mit uns für Sie ist:
De-Minimis Förderprogramm
1. Entscheiden Sie sich für unseren De-Minimis-Fördermittelservice stellen wir, versehen mit einer Vollmacht von Ihnen, frist- und ordnungsgemäß den Antrag auf De-Minimis-Fördermittel für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
2. Sie erfahren von uns, was in der aktuellen Förderperiode förderfähig ist: Angefangen von Abfallbehältern über Retarder bis zu Zehenwärmern und Zurrgurten. Sie kaufen und bezahlen ganz normal und jederzeit innerhalb der Förderperiode bei Ihren Lieferanten ein. Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne Vergleichspreise für bestimmte Güter – “was zahlen andere?” aus unserer Datenbank. Anschließend reichen Sie uns einfach die Rechnung ein. Wir kümmern uns um alles weitere.
3. Sie erhalten einige Tage später von uns den sogenannten De-Minimis-Abrechnungsbescheid des BAG und gleichzeitig eine Einzahlung über den Zuschuss vom BAG auf Ihr Konto.
Das ist alles!
De-Minimis Förderprogramm
Je nach Ausstattung können Sie beispielsweise rund 12.000 Euro De-Minimis-Fördermittel bei der Anschaffung einer Sattelzumagschine erhalten. Diese De-Minimis-Fördermittel können Sie über die gesamte Laufzeit Ihrer Fahrzeugfinanzierung – Leasing, Darlehen oder Mietkauf – und auch im Falle der Miete eines Fahrzeugs regelmäßig abrufen lassen. Sie erhalten dann einen Teil Ihrer regelmäßigen Rate beziehungsweise Mietzahlung ebenso regelmäßig auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.
Grundlage sind jeweils die Tilgungsanteile der Finanzierung. Die Zinsen müssen, im Rahmen einer Barwertkalkulation auf den Anschaffungspreis, gesondert herausgerechnet werden. Bei mehreren Fahrzeugen ist die Optimalität der jeweiligen Zuschusshöhe entscheidend für das beste wirtschaftliche Ergebnis.
Als studierte Wirtschaftswissenschaftler machen uns solche Berechnungen und die optimale Förderung Ihres Fuhrparks über De-Minimis-Fördermittel besonders viel Spaß. Wir sind aber natürlich auch Experten für Anschaffungen in jeder anderen Preishöhe: Ab 50 Cent aufwärts.
De-Minimis Förderprogramm
Die De-Minimis-Fördermittel sind ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie betragen bis zu 80% der Nettoanschaffungskosten für solche Güter, die die Sicherheit oder die Effizienz erhöhen oder den Mitarbeitern in Ihrem Betrieb das Arbeiten erleichtern.
Je schweres Nutzfahrzeug beträgt die jährliche Förderung 2.000 Euro. Der sogenannte unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag in der De-Minimis-Förderung beträgt 33.000 Euro: So viel steht einer Spedition oder einem Transportunternehmen jährlich an De-Minimis-Fördermitteln zu.
De-Minimis Förderprogramm
Voraussetzungen für den Erhalt der De-Minimis-Fördermittel sind die folgenden:
Sie führen mit Ihrem Unternehmen entweder gewerblichen Güterkraftverkehr durch. Dabei ist es egal, ob Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine EU-Lizenz nutzen.
Oder aber Sie betreiben Werkverkehr.
Weiterhin müssen entweder Halter (siehe auch De-Minimis Haltereigenschaft) oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges (beispielsweise eines LKW) sein. Dabei gibt es einen Stichtag: Das Fahrzeug muss am 1. Dezember des Kalenderjahres vor der Förderperiode auf Ihr Unternehmen zugelassen sein (siehe auch De-Minimis: Zulassung zum Stichtag), um in der jeweils aktuellen De-Minimis-Förderperiode einen Anspruch auf De-Minimis-Fördermittel zu haben.